Der Tarif für eine psychotherapeutische Einzelsitzung à 50 Minuten beträgt EUR 120,-- und für ein Erstgespräch EUR 100,--.
Es besteht im Rahmen der derzeitigen Krankenkassenregelung die Möglichkeit, bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung laut ICD 10 einen Kostenzuschuss von aktuell EUR 28,- (bzw. EUR 40,-- bei der BVA) pro Sitzung zu beantragen.
Wenn Sie Opfer eines Gewaltverbrechens geworden sind, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Antrag auf Übernahme der Psychotherapiekosten beim Bundessozialamt gestellt werden.
Ich informiere Sie gerne.
Es besteht im Rahmen der derzeitigen Krankenkassenregelung die Möglichkeit, bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung laut ICD 10 einen Kostenzuschuss von aktuell EUR 28,- (bzw. EUR 40,-- bei der BVA) pro Sitzung zu beantragen.
Wenn Sie Opfer eines Gewaltverbrechens geworden sind, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Antrag auf Übernahme der Psychotherapiekosten beim Bundessozialamt gestellt werden.
Ich informiere Sie gerne.
Foto Copyright Dr. Oliver Dietrich